Rückumstellung der Mehrwertsteuersätze zum 01.01.2021!
Mit der erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zum Jahresende stellen sich auch wieder viele Praxisfragen. Bitte beachten Sie in diesem Zuge auch das am 04.11.2020 veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums als Ergänzung zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020.
Hierin wird das Vorgehen für das Ende der Mehrwertsteuersenkung über den Jahreswechsel hinaus genauer definiert, unter anderem zu den Themen:
- Voraus- und Anzahlungsrechnungen
- Ausgabe eines Gutscheins für einen verbindlich bestellten Gegenstand
- Erstattung von Pfandbeträgen
- Wiederkehrende Leistungen
- Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe
- u.v.m
Zum offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.11.2020
Wichtige Fragen zum Thema beantworten wir ebenfalls hier auf unserer Webseite.
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